Ratgeber

Kesseltausch 2026: Neue Förderung für Ihre Wärmepumpe

Ab 2. November 2026 kann man sich wieder für die Bundesförderung zum Heizungstausch registrieren. Hier das Wichtigste auf einen Blick.

Der Bund hat die Förderung für den Tausch alter Öl-, Gas-, Kohle- und Elektroheizungen neu aufgelegt. Wer jetzt auf eine Wärmepumpe umsteigt, bekommt einen fixen Zuschuss von 5.000 Euro – und kann zusätzlich die Förderung des Landes Oberösterreich beantragen. Das Budget ist begrenzt, deshalb lohnt es sich, früh zu planen.

Die wichtigsten Fakten

Registrierungab 2. November 2026, solange Budget vorhanden ist, spätestens bis 31.12.2026
Gefördert abLeistungen ab 7. Oktober 2026
Zeit zur Umsetzung9 Monate ab Registrierung
Wärmepumpe5.000 € Pauschale
Holzzentralheizung6.000 € Pauschale
Nah-/Fernwärme4.000 € Pauschale
Bonus Solaranlage+ 2.500 €
Bonus Tiefenbohrung / Brunnen+ 5.000 € (nur Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen)

Wer bekommt die Förderung?

Einreichen können Privatpersonen, die (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses sind. Ein Hauptwohnsitz am Standort ist laut Bund nicht nötig, eine Einkommensgrenze gibt es nicht. Pro Standort ist ein Antrag möglich.

Welche Heizungen werden getauscht?

  • Raus: Öl- und Gasheizungen, Kohle-/Koks-Allesbrenner und Elektrospeicheröfen – egal, wie alt die Anlage ist.
  • Rein: Luft-Wasser-, Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe, Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz) oder Nah-/Fernwärme.

Wichtig: Ist ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme möglich und zumutbar, hat dieser Vorrang. Wärmepumpe und Holzheizung werden dann nur gefördert, wenn kein Fernwärmeanschluss in Frage kommt.

Bedingungen für die Wärmepumpe

  • Die Anlage muss die Kriterien des EHPA-Gütesiegels erfüllen.
  • Die Vorlauftemperatur des Heizsystems darf höchstens 55 °C betragen.
  • Das Kältemittel darf einen GWP-Wert von 750 nicht überschreiten. Bei einem GWP über 150 wird die Förderung um 20 % gekürzt – Geräte mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan R290) sind hier im Vorteil.
  • Die Installation muss von einem Fachbetrieb erfolgen – Eigenregie wird nicht gefördert.
  • Die alte Heizung muss stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden. Öltanks, die nicht entfernt werden können, müssen entleert, gereinigt und verplombt werden.

So läuft der Antrag ab

  1. Energieberatung: Für die Registrierung brauchen Sie ein Energieberatungsprotokoll Ihres Bundeslandes. In Oberösterreich ist dafür der Energiesparverband zuständig (Hotline 0800 205 206).
  2. Registrieren: Ab 2. November 2026 online auf sanierungsoffensive.gv.at – mit ID Austria oder einer Ausweiskopie. Damit ist das Geld für Sie 9 Monate reserviert.
  3. Umsetzen: Wir planen und installieren Ihre neue Heizung und entsorgen die alte Anlage.
  4. Antrag stellen: Nach Fertigstellung reichen Sie die bezahlten Rechnungen und das Endabrechnungsformular online ein. Die Rechnungen müssen auf Ihren Namen lauten.

Und das Land Oberösterreich?

Die Bundesförderung darf mit Landesförderungen kombiniert werden – zusammen dürfen sie aber die Kosten nicht übersteigen. Das Land Oberösterreich fördert den Umstieg auf eine Wärmepumpe laut seiner Förderinformation zusätzlich (z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpe: 100 € pro kW Heizleistung, höchstens 1.700 €). Die genauen Bedingungen des Landes – etwa zu Hauptwohnsitz, Ökostrom oder Photovoltaik – sollten Sie vor dem Auftrag prüfen; wir helfen Ihnen dabei.

Unser Tipp

Das Budget ist begrenzt und wird nach Reihenfolge der Registrierungen vergeben. Lassen Sie sich daher jetzt ein Angebot machen und die Energieberatung durchführen, damit Sie sich gleich ab 2. November registrieren können. Als Installateur-Meisterbetrieb planen wir Ihre Wärmepumpe passend zum Haus, achten auf ein förderfähiges Gerät und stellen alle Rechnungen und Nachweise für den Antrag bereit.

Quellen: Infoblatt Kesseltausch 2026 (KPC, Version 10/2026), Land Oberösterreich – Kesseltausch. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Förderrichtlinien.

Sie möchten wissen, was für Ihr Haus möglich ist? Rufen Sie uns an unter 0699 119 484 36 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular – wir beraten Sie gerne vor Ort.

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